Datenschutzzentrum: Facebook-Buttons verstoßen gegen den Datenschutz

Nach »eingehender technischer und rechtlicher Analyse« geht das Datenschutzzentrum davon aus, dass Webseitenbetreiber durch Bereitstellung des Like-Buttons Verkehrs- und Inhaltsdaten in die USA senden. Und wer dann noch die Facebook-Reichweitenanalyse nutze, müsse damit rechnen, dass die Nutzer des Like-Buttons zwei Jahre lang von Facebook getrackt würden und das US-Unternehmen eine personifizierte Profilbildung vornehme. Das wiederum verstoße gegen deutsches und europ^äisches Datenschutzrecht.
Alleine das Ermöglichen solcher Tracking-Funktionen verstoße schon »gegen das Telemediengesetz (TMG) und gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) bzw. das Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein (LDSG SH)«, kritisiert das ULD.
Die Organisation gibt den Nutzern den Ratschlag, ihre Finger vom Anklicken der Social-Media-Plugins zu lassen und keinen Facebook-Account anzulegen.
Betreiber in Schleswig-Holstein haben eine Frist bis Ende September, um die Facebook-Funktionen zu entfernen – sonst würde das ULD rechtliche Schritte einleiten. Bei öffentlichen Stellen könnten Beanstandungen nach § 42 LDSG SH, bei privaten Stellen könnten Untersagungsverfügungen nach § 38 Abs. 5 BDSG angestrengt werden. Die maximale Bußgeldhöhe liege bei Verstößen gegen das TMG bei 50.000 Euro, merkt das Datenschutzzentrum an.
(Quelle kleines Bild oben: Spectral-Design – Fotolia.com. Großes Bild Mitte: eweekeurope.com )